Der VKPI erlässt für kommerziell durchgeführte Flüge auf seinem Gebiet Weisungen und Richtlinen.
Mitglieder, Aspiranten und Nichtmitglieder, welche kommerzielle Flüge durchführen, befolgen diese Weisungen und halten sich an getroffene Vereinbarungen.

Zustand des Piloten
Das Fliegen in beeinträchtigtem Zustand, besonders durch Medikamente, Rauschmittel etc. wirrd nicht toleriert.
Wer nicht fit ist, fliegt nicht.

Flugmaterial
Sämtliches Material ist generell nach Herstellerangaben zu warten und in einem einwandfrei flugtauglichem Zustand zu halten.
Das Material wird gegenseitig einmal pro Jahr nach Vorgabe des Sicherheitskonzepts visuell gecheckt.

Bei Baumlandung
Wer Personen aus Bäumen rettet, ohne im Besitz einer entsprechenden Ausbildung zu sein riskiert im Schadenfall persönlich haftbar gemacht zu werden.
Der VKPI empfiehlt darum ausdrücklich, immer geschulte Einsatzkräfte beizuziehen. Der VKPI empfiehlt ausserdem jedem Piloten, folgende Gegenstände mitzuführen:

  • Separate Schlinge und Karabiner zur Selbstsicherung bei Baumlandung
  • 1 Dose Zahnseide zum Hochziehen eines Seils bei Baumlandung

Erste Hilfe
Beim Startplatz Amisbühl steht eine Box mit Apothekenmaterial zur Verfügung. Der VKPI empfiehlt jedem Piloten, zusätzlich eine kleine Taschenapotheke mitzuführen

Kamera
Muss permanent am Gurtzeug befestigt und durchgehend gesichert sein. Das bedeutet, dass eine Sicherungsleine durch die Kamerastange hindurchgeführt und mit der Kamera verbunden wird. Sämtliche Kamerabestandteile inkl. Stange, Remote etc. müssen durch geeignete Massnahmen absturzgesichert sein.

Bei Nichtgebrauch ist die Kamera zu verstauen.

Mitgeführte Gegenstände
Der Pilot ist für die angemessene Sicherung sämtlicher mitgeführter Gegenstände inkl. Gegenstände des Passagiers verantwortlich.
Sie sind so zu befestigen oder zu verstauen, dass sie nicht herunterfallen können.

Verhalten in der Luft und Wolkenabstände
Der Flugstil ist den Sichtverhältnissen anzupassen und anderem Flugverkehr Rechnung zu tragen. Nach Start ab Hohwald ist absichtlich tiefes Überfliegen von anderen Teams bei den Startplätzen Amisbühl zu unterlassen.

Auf Anwohner, Passanten, Vieh oder anderes Eigentum ist Rücksicht zu nehmen.
Es gelten die Flugregeln und –Gesetze gemäss SHV/BAZL.

Reminder: Das Durchfliegen geschlossener Nebel- und Wolkenschichten ist explizit verboten.
Im Luftraum G 300m AGL darf nur ausserhalb von Wolken und bei (Tal-)Bodensicht gestartet und geflogen werden.

Spital Interlaken
Bei Anflug vom Thunersee Richtung Höhenmatte:
Um den Anflugkorridor für Helikopter nicht zu behindern soll das Spital Interlaken auf Anweisung der REGA hin nicht südseitig und tief überflogen werden. Alle Piloten sind angehalten, hier eine Route nördlich des Spitals zu wählen (nördlich = Amisbühl-Seite)

Geschrei Beatenberg und Höhenmatte
Lärm und besonders Geschrei von Piloten und Passagieren sind zu unterlassen.
Es wird empfohlen, die Gäste bereits beim Briefing darauf aufmerksam zu machen.

Landeplatz Höhenmatte
Die Landemöglichkeit auf der Höhenmatte basiert auf Goodwill und gutem Einvernehmen mit Vertragspartnern und anderen Luftraumbenützern wie der REGA.

Verstösse gegen geltende Gesetze, Abmachungen sowie gefährliche Zwischenfälle können das Fluggebiet für die gesamte kommerzielle Hängegleiterszene gefährden.

O Ich bestätige, obenstehende Weisungen gelesen und verstanden zu haben und die Richtlinien zu befolgen. Bei Verstoss kann ich vom VKPI ausgeschlossen werden.

O Mir ist klar, dass ich als Pilot die volle Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit meiner Dokumente, den Zustand meines Flugmaterials und meine eigene Flugfähigkeit trage

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